| Hinweise für Interessenten: |
1. Für die Mitglieder der IBM-Klub “Angelsparte” ist die Mitgliedschaft
im IBM-Klub Hannover zwingend vorgeschrieben; dessen Satzung ist für alle
Mitglieder bindend.
2. Die Mitgliedschaft in der IBM-Klub “Angelsparte” setzt gleichzeitig eine
Mitgliedschaft im Fischereiverein Hannover e.V. (FVH) voraus.
Grund: Da der IBM-Klub Hannover keine eigenen Gewässer besitzt oder
gepachtet hat, können die Klub-Mitglieder durch ihre Mitgliedschaft
im FVH alle freigegebenen Gewässer des Fischereivereins nutzen.
Diese Mitgliedschaft im FVH erfordert auch einen jährlichen 1/2-tägigen
Arbeitsdienst. Dieser wird von der Angelsparte gemeinsam durchgeführt.
3. Die Angelsparte ist bestrebt, gemeinsame Angelaktivitäten durchzuführen
und hierbei als Klubsparte aufzutreten.
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| Aktivitäten: |
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Als besondere Aktivitäten werden, neben dem Angeln am FVH-Gewässer, eine Angelfahrt (z.B. nach
Dänemark) sowie die Teilnahme an Klubaktivitäten angeboten.
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